Elektroniker*in

Du suchst eine Aufgabe, die unter anderem "Spannung" und viele Möglichkeiten verspricht? Dann ist Elektroniker*in wahrscheinlich das Richtige für Dich. 

In diesem Beruf kannst du aus zwei Fachrichtungen wählen und in den Feldern Energie- und Gebäudetechnik und Automatisierungs- und Systemtechnik tätig sein.

Du kannst Gebäude - vom Flughafen bis zum Einfamilienhaus - managen. Dabei kümmerst du dich beispielsweise um Fotovoltaikanlagen, Schalt-, Verteilanlagen und Netze. Aber auch elektrische Wärmepumpen und Beleuchtungsanlagen gehören dazu. Darüber hinaus sorgst du für Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und bist für Blitz- und Überspannungsschutzsysteme zuständig.

Ein zweiter Arbeitsbereich für Elektroniker sind Automatisierungssysteme wie speicherprogrammierbare Steuerungen und entsprechende Programme. Mit ihrer Hilfe erhalten mechanisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebene Automaten und Roboter die Befehle für das, was sie tun sollen. 

Egal, für welchen der Fachrichtungen du dich entscheidest: die zukunftsträchtigen Themen Digitalisierung, Energiewende, Smart Living und intelligente Raum- und Gebäudeautomation für Gewerbebauten spielen in allen Berufen eine bedeutende Rolle.

Elektroniker*in: Energiegeladen und spannend

Gebäude, Automaten und Roboter. In diesem Beruf bist du in einem sehr großen Arbeitsfeld tätig und deckst vielfältige Aufgabenbereiche ab.
 

Voraussetzungen

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben. Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt. Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

 

Ausbildungsinhalte

Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Beraten und Betreuen von Kunden, Verkauf
  • Einrichten des Arbeitsplatzes
  • Montieren und Installieren
  • Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken
  • Messen und Analysieren
  • Prüfen der Schutzmaßnahmen
  • Aufbauen und Prüfen von Steuerungen
  • Durchführen von Serviceleistungen
  • Analysieren von Fehlern und Instandhalten von Geräten und Systemen


In der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik:

  • Konzipieren von Systemen
  • Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen
  • Aufstellen und Inbetriebnehmen von Geräten
  • Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen
  • Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
  • Prüfen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen


In der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik:

  • Konzipieren von Systemen
  • Installieren und Inbetriebnehmen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen,
  • Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen
  • Prüfen und Instandhalten von automatisierten Systemen

 

Dauer, Berufsschule, Prüfungen & Vergütung

Ausbildungszeit: 3,5 Jahre

Berufsschulen: 
Elektroniker*in in den Fachrichtungen Automatisierungs- und Systemtechnik und Energie- und Gebäudetechnik: Berufliche Schule Energietechnik Altona

Teil 1 der Gesellenprüfung: Soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die in den ersten 18 Monaten genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 1 mit 30 Prozent der Gesellenprüfung gewichtet.  

Teil 2 der Gesellenprüfung: Findet am Ende der Ausbildungszeit statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 2 mit 70 Prozent gewichtet. 

Die Prüfungen führt die zuständige Landesinnung der Elektrohandwerke durch.

Ausbildungsvergütung ab dem 01.09.2023: 

1. Ausbildungsjahr:    900,00 €  
2. Ausbildungsjahr:    950,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.000,00 €  
4. Ausbildungsjahr: 1.100,00 €

Sonstige Leistungen: Auszubildende erhalten nach abgelegter Gesellenprüfung Teil 1 bzw. Teil 2 bei entsprechender Note eine Leistungsprämie wie folgt:

Note: 1,0 - 1,5: für Teil 1 und Teil 2: 300,- €
Note: 1,6 - 2,4: für Teil 1 und Teil 2: 200,- €
Note: 2,5 - 3,0: für Teil 1 und Teil 2: 100,- €

 

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge

2019 = 308 
2020 = 241 
2021 = 263 
2022 = 282