Praktikum | Ferienjob veröffentlichen
Die Ferienjobbörse der Handwerkskammer stellt eine ideale Ergänzung zur bewährten Praktikumsbörse dar.
Gerade, wenn Jugendliche beruflich noch nicht ausreichend orientiert sind, sind Ferienjobs eine gute Gelegenheit, um einen besseren Überblick über Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu gewinnen. Das ESF geförderte Projekt Traumjob Handwerk hat deshalb eine Ferienjobbörse entwickelt, in der Betriebe Handwerksberufe zum Erproben anbieten können. Schülerinnen und Schüler können sich so nicht nur das Taschengeld in den Ferien aufbessern, sondern zugleich spannende Einblicke in das Berufsfeld gewinnen und den Handwerksbetrieb praktisch kennenlernen.
Sie möchten vorher wissen, ob Sie den Jugendlichen einen Mindestlohn zahlen müssen? Dann schauen Sie sich bitte unsere praktischen Checklisten. Dort steht alles Wissenswerte drin.
Beschreiben Sie Ihren Betrieb aus der Perspektive der Jugendlichen und achten Sie darauf, dass diese sich angesprochen fühlen. Nutzen Sie Spiegelstriche und fassen Sie sich kurz.
Hier können Sie weitere Infos zum Praktikum angeben (z. B. Arbeitszeiten, Vergütung). Auch Anreize für eine spätere Ausbildung sind möglich, z. B.: Wenn das Praktikum gut läuft, ist eine Ausbildung im Betrieb möglich.
Ein Blockpraktikum wird in der Regel für einen Zeitraum von zwei oder drei Wochen durchgeführt, während ein Langzeitpraktikum häufig über mehrere Wochen oder sogar ein Schulhalbjahr läuft. Jugendliche sind dann ein oder zwei Tage pro Woche im Betrieb und gehen an den anderen Tagen zur Schule.
Hier können Sie weitere Infos zum Ferienjob angeben (z. B. Arbeitszeiten, Tätigkeitsbeschreibung).
Ferienjobs müssen vergütet werden. Handelt es sich um eine volljährige Person, muss der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden, für Jugendliche unter 18 Jahren kann vom Mindestlohn abgewichen werden.